Nicht eingetragen werden müssen nur neuere AHK, die mit einem Europaprüfzeichen (E im Kreis) versehen sind. Das bedeutet aber im Umkehrschluß, daß der Halter 100%ig für den korrekten Anbau zuständig ist und im Falle eines Falles beweisen muß, daß die AHK korrekt angebaut war!!! Daher empfiehlt der Tüv bei selbst angebauten AHK, diese trotzdem begutachten und eintragen zu lassen, damit der Fahrzeughalter bei Unfällen nicht haftbar gemacht werden kann.
Die Kupplung auf dem Foto muß ohnehin per Einzelabnahme eingetragen werden, da die Daten auf dem Blechschild nur beweisen, daß es sich um eine Anhängerkupplung handelt
Da die Feuerwehren eh eine neue Betriebserlaubnis erhalten mußten, gibt es auch keine ABE für solch ein "Exotenstück". ABE's gibts nur bei Massenware (VW Golf...), da die Erstellung für die Hersteller recht teuer ist.
Gruß,Bodo