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Neuregelung H Kennzeichen

Hier soll alles rund um den 319 rein
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Schlosser
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Neuregelung H Kennzeichen

Beitragvon Schlosser » 24.11.2011, 09:18

Den Artikel hab Ich grad gefunden.
Obs jetzt besser wird?
Aber liest sich Interressant.

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2011 die neue „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern in Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie nach § 23 StVZO“ ist, es den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“.
Zukünftig ist die Klassifizierung in Zustandsnoten nicht mehr notwendig, denn eine Mindest-Zustandsnote wird nicht mehr gefordert. Das Gutachten wird von Sachverständigen ausgestellt, welche mehr Freiraum bei der Beurteilung haben: In der Richtlinie ist die Rede von „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“. Gegenüber der früher notwendigen Eingruppierung nach Bewertungsstufen ist somit nur noch ein „ja“ oder „nein“- bei der Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Geprüft wird durch alle offiziellen Überwachungsorganisationen.
Wichtig ist die Originalität des Fahrzeuges sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Anders als mit der frühreren Verordnung sind zeitgenössische Umbauten zulässig, d.h. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung vorgenommen worden sind stellen kein Hindernis dar. Als Nachweis gelten in diesem Falle damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines baugleichen Fahrzeuges, Herstellerfreigaben oder auch Fachliteratur und Berichte aus der damaligen Fachpresse.
Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.
Auf Grund der neuen Verordnung passt auch der AvD seine Bedingungen für die AvD OldtimerCard an, die Mindest-Zustandsnote 3 ist keine Voraussetzung mehr.

Gruss Jochen

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Uwe
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Re: Neuregelung H Kennzeichen

Beitragvon Uwe » 24.11.2011, 12:31

TÜV Prüfer, die bei Verstand waren, haben das zum Glück immer schon so gehandhabt!!! Ein in der Szene besonders beliebter Prüfer hatte mir mal erklärt, dass eine Feuerwehr ohne feuerwehrtechnische Beladung bei ihm kein Oldtimergutachten bekommt...... Gruss, Uwe


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