Beitragvon Hannibal 66 » 09.05.2010, 22:22
Hallo allgaierfuzzi
laut Datenblätter:
zulässige Anhängergeasmtgewicht gebremst mit Bremsgerät im Zugfahrzeug auf 1500kg begrenzt.
Anmerkung: Zulässiges Lastzuggesamtgewicht 5600kg Anhängergewichte über 1500kg benötigen eine Sondergenehmigung des Werkes Düsseldorf zur Vorlage beim TÜV
Hab das ganze vor 20 Jahren durchgespielt, die Antwort war negativ.
Hatte damals schon das Gefühl bei den Fragestellungen die man bekam zB.: in welchem Zustand ist der Rahmen ihres Fahrzeuges überhaupt? Anrostungen? Geschweist? Wohnen sie in den Bergen? führt zur Begrenzung der Steigfähigkeit ....
Mein Gefühl sagte mir, für so ein altes Fahrzeug wollten die damals schon keine Ausnahmegenehmigung mehr ausstellen.
Vielleicht funktioniert es Heute (die Zeiten haben sich geändert). Viel Glück beim Versuch.
Gruß
Hannibal 66