Neuregelung Kurzzeitkennzeichen - L319-forum.de  

Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Antworten
Benutzeravatar
flori-68
Beiträge: 413
Registriert: 24.11.2004, 23:32
Wohnort: Mönchengladbach
Kontaktdaten:

Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon flori-68 » 13.10.2014, 13:24

Hallo Zusammen,
bitte mal reinschauen und mit abstimmen,den Ein oder Anderen könnte es ja vllt auch mal treffen.
Danke
Gruß Markus

https://www.youtube.com/watch?v=Y-WNCRlY8fA

Benutzeravatar
Elo
Administrator
Beiträge: 1734
Registriert: 04.08.2004, 22:13
Wohnort: Westerwald
Kontaktdaten:

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Elo » 16.10.2014, 13:40

Infos hier:

http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... 5/056.html

Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern

Der Bundesrat hat in seiner Zusammenkunft am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Eindämmung des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen nur mit Auflagen zugestimmt. Er kritisiert, dass durch den derzeit vorliegenden Verordnungstext – entgegen der bisherigen Regelung - auf die Identifizierung der Fahrzeuge außerhalb des eigentlichen Zulassungsverfahrens gänzlich verzichtet würde. Dies müsse im Hinblick auf das Ziel der Verordnung – Verhinderung von Missbrauch - korrigiert werden. In der Verordnung soll auf Wunsch des Bundesrates außerdem geregelt werden, dass Fahrzeuge nach nicht bestandener Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung mit einem Kurzzeitkennzeichen auch zu einer geeigneten Werkstatt fahren können. Zudem möchte der Bundesrat ein erhöhtes Verwarnungsgeld von 20 Euro festzulegen, wenn der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht mitgeführt wird.
Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt.
Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung das aus ihrer Sicht bestehende hohe Missbrauchspotenzial bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen minimieren. Kurzzeitkennzeichen, die künftig auch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs ausgeben können soll, dürfen nach der Neuregelung nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.


Zur Onlinepetition:
https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au
Jedes Ende bedeutet einen neuen Anfang.
Elos kleine Fahrzeugschau
Oldtimerbildergalerie

Benutzeravatar
O319er
Beiträge: 6
Registriert: 11.10.2014, 22:32

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon O319er » 17.10.2014, 13:41

Wenn man über die Sache nachdenkt, kommt man schon ins Zweifeln. Einerseits kann ich all diejenigen verstehen, die sich jetzt darüber aufregen und den Untergang des Gebrauchtwagenmarktes der "HU-losen" prophezeien. Klar, wie soll man ein Fahrzeug ohne TÜV legal auf eigener Achse bewegen, wenn man der Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens beraubt wird?
Andererseits hat es auch einen Grund, warum das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat. Es ist nämlich in den Augen eines Sachverständigen nicht mehr verkehrssicher, stellt also eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Bisher konnte und kann man noch immer mit diesem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen trotzdem fünf Tage lang am Straßenverkehr teilnehmen, auf Autobahnen mit Höchstgeschwindigkeit fahren oder mal eben die Kasseler Berge runterfahren. Alles selbstverantwortlich, so die aktuelle Gesetzeslage. Diese Selbstverantwortung spreche ich jetzt aber vielen Leuten ab! Denn es setzt Sachverstand voraus, einen Schaden an einem Fahrzeug richtig einschätzen zu können. Und ein Betriebswirtschaftler oder eine Sekretärin oder ein Bäcker-Metzger-Maurer hat diesen Sachverstand nicht! Wenn jetzt ein "Unsachverständiger" ein Auto ohne TÜV kauft (weil A: ihm der Verkäufer über den Zustand des Fahrzeuges die Unwahrheit sagt und B: weil ein Bekannter KfZler ist und den Karren wieder flott machen kann) und mit Kurzzeitkennzeichen zulässt, fährt dann eventuell fünf Tage lang die tickende Zeitbombe auf der Straße herum.

Mich hat die bisherige Regel bezüglich der Kurzzeitkennzeichen schon immer gewundert, denn es konnte wirklich die letzte Schrottkarre auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Meine Alltagsautos kaufe ich mittlerweile auch alle im Niedrigpreisbereich, weil ich das Geld an anderer Stelle vernünftiger investieren kann und ich um einen "Hochglanzwagen" bei den heutigen Verhaltensweisen im Strassenverkehr zu viel Angst hätte. Die Autos haben aber immer mindestens noch ein Jahr TÜV oder sind technisch einfach nicht mehr in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen (Motor- oder Getriebeschaden).

Frank

Benutzeravatar
Uwe
Beiträge: 551
Registriert: 29.05.2007, 20:25
Kontaktdaten:

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Uwe » 17.10.2014, 19:42

muss ich doch mal heftig widersprechen: es war auch bisher so, dass man sich per Unterschrift dazu verpflichten musste, nur ein "verkehrssicheres" Fahrzeug mittels Kurzzeitkennzeichen zu fahren!!!!
Problem sind wohl die zahlreichen Assis, die sich einen Dreck darum scheren, und die sowieso nix zu verlieren haben.
Für uns wird wohl der Transport mit Anhänger, oder per Tieflader (bei Schwermetall) übrigbleiben, da ist bei nem Transport quer durch die Republik schnell mal ein Tausender weg.....
gruß, Uwe

Benutzeravatar
O319er
Beiträge: 6
Registriert: 11.10.2014, 22:32

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon O319er » 18.10.2014, 09:23

Uwe hat geschrieben:Problem sind wohl die zahlreichen Assis, die sich einen Dreck darum scheren, und die sowieso nix zu verlieren haben.


Ich wollte es so nicht sagen, aber da sprichst Du mir aus der Seele! :top: :top:

Ich habe nur versucht es anders zu "verpacken".


Antworten

Zurück zu „Hat eigentlich garnix mit dem 319 zu tun“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste